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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Lieferbedingungen in Verbindung mit unseren Auftragsbestätigungen gelten für alle, auch zukünftige Verträge und Lieferungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit diesen Lieferbedingungen einverstanden. Mündlichen Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Preise und Lieferzeiten

Alle Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Kostenanschläge, Entwürfe, Pläne und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder Vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

Vereinbarte Preise sind für die Dauer von 4 Monaten verbindlich. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere am Liefertag gültigen Listenpreise. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlagen eintreten (zum Beispiel Lohnerhöhungen, Preiserhöhungen für Grundstoffe etc.) behalten wir uns -soweit gesetzlich zulässig – eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportversicherung und ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Sie rechnen vom Tage unserer Auftragsbestätigung an. Bei Abrufaufträgen benötigen wir zur Ausführung der Lieferung mindestens eine Frist von 4 – 6 Wochen nach Eingang des schriftlichen Abruf bei uns. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Kommen wir über mehr als einen Monat in Lieferverzug, kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen, es sei denn sie bleiben für den Besteller unverwendbar. Weitergehende Rechte insbesondere Schadensersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Die Lieferung selbst erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers.

3. Verpackung, Fracht, Nebenkosten

Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk ausschließlich Verpackung. Mehrkosten für Express- und Postschnellpaket gehen zu Lasten des Bestellers. Rollgelder, Flächenfracht und Paketzustellgebühren sind ohne anders lautende Vereinbarung vom Empfänger zu tragen. Die Wahl der günstigsten Versendungsart liegt bei uns. Der Besteller ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware verpflichtet. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort bei Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen. Wir sind berechtigt, die Lieferung auch in Teillieferungen auszuführen und in Rechnung zu stellen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen.

Aus der Sphäre des Bestellers resultierende Erschwernisse und Verzögerung in der Anlieferung und die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu seinen Lasten, auch wenn ansonsten frachtfreie Lieferung vereinbart war.

Bei Anlieferung durch die Stolzenberg GmbH in die Praxisräume ist durch den Auftraggeber sicher zu stellen, das Türen, Treppenhäuser usw. ausreichend groß genug sind.
Böden und Treppen sind mit geeignetem Abdeckmaterial zu schützen.

4. Montage

Aufstellung, Inbetriebnahme und Montage gelieferter Geräte oder Bauteile erfolgen, falls nicht anders vereinbart, gegen gesonderte Berechnung nach Zeit und Materialaufwand.

Zum vereinbarten Liefer- und Montagetermin müssen die bauseits zu erbringenden Vorleistungen soweit fortgeschritten sein, dass die Montage unbehindert und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Aus baulichen Gründen notwendig werdende Nebenarbeiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers. Wird durch sein Verschulden die Montage unmöglich gemacht, erschwert oder verzögert, so trägt der Besteller die uns daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden.

Die bauseits verlegten Leitungen haben den vorliegenden Anschlusszeichnungen zu entsprechen. Bauliche Veränderungen an vorhandenem Strom- und Wasserinstallationsnetz können von uns nicht vorgenommen werden.

Bei Wand- bzw. Deckenmontage muss vom Auftraggeber gewährleistet sein, dass bei Bohrungen keine Elektro- bzw. Wasserleitungen beschädigt werden. Für Schäden dieser Art besteht seitens der Stolzenberg GmbH keine Haftung, zudem müssen Wand- und Decken bohr- und dübelfähig sein.

5. Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung und Montage am vereinbarten Abnahmeort und Termin abzunehmen, andernfalls hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ist der Besteller mit der Abnahme der Lieferung in Verzug, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen mit der Erklärung setzen, dass wir nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verweigert der Besteller endgültig die Annahme der Leistung oder lehnt er die Erfüllung des Vertrages ab oder verlangen wir nach erfolgloser Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung, können wir als pauschalen Schadensersatz 20 % des vereinbarten Kaufpreises verlangen, es sei denn der Besteller weist einen geringeren Schaden nach. Auf entsprechenden Nachweis sind wir berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen. Bei Rücknahme gelieferter Ware sind wir berechtigt, 10 % des Kaufpreises sowie die uns entstandenen Kosten für Montage, Fahrt und Fracht in Rechnung zu stellen.
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, werden nicht zurück genommen.

6. Zahlung

Lieferungen von uns sind sofort ohne Abzüge nach Lieferung, bzw. bei Werkslieferungsverträgen nach Abnahme rein netto zu bezahlen, sofern nichts anderweitiges schriftlich vereinbart ist.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels, wie bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bankübliche Kreditzinsen zu berechnen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit, Diskontspesen gehen zu Lasen des Bestellers. Der Besteller ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen. Zahlungen können nur direkt an uns erfolgen, nicht an Vertreter, dritte Personen oder Firmen. Bei von dem Besteller zu vertretenden Lieferverzögerungen um mehr als 30 Tage können wir eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Warenwertes verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Eine Be- oder Weiterverarbeitung unseres Vorbehaltseigentums erfolgt in unserem Auftrag, wir erwerben unentgeltlich Eigentum an der neuen Sache. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verarbeitet oder verbunden, so tritt uns der Besteller im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Rechnungen schon jetzt ein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und zwar sowohl an den Zwischen- als auch an den Enderzeugnissen und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

Eine Veräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Verfügung oder Veränderung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet, es sei denn dass wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Vor einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff Dritter auch auf abgetretene Forderungen hat unser Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht dem Dritten darzulegen. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller.

Zur Sicherung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt uns der Besteller bereits jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware aus welchem Rechtsgrund auch immer entstehen. Dies gilt auch für Ansprüche des Bestellers gegen Versicherer oder Schädiger bei Beschädigung, Verlust oder Untergang des Vorbehaltseigentums. Steht eine Vorbehaltsware neben anderen Rechtsinhabern in unserem Miteigentum, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf den Rechnungswert
unserer Vorbehaltsware.

Falls der Besteller in Zahlungsverzug kommt oder unser Vorbehaltseigentum oder unsere Forderung gefährdet erscheint, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Besteller verlangen und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind befugt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz gilt – kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Zur Geltendmachung der Vorausabtretung ist der Besteller auf Verlangen verpflichtet, unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die notwendigen Unterlagen zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern des Bestellers die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen.

Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe übersteigernder Sicherungen verpflichtet.

8. Gewährleistung

Die Ware ist sofort auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Sichtbare Mängel, unvollständige oder Fehllieferungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich bei uns anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Bei berechtigter fristgemäßer Beanstandung beheben wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Stattdessen können wir dem Besteller in geeigneten Fällen auch den Minderwert angemessen vergüten. Der Besteller ist verpflichtet, uns die mangelhafte Ware auf Verlangen zurückzusenden, wobei wir die Frachtkosten übernehmen. Ansonsten sind wir bei einem Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit der Ware verhältnismäßig nur unerheblich beeinträchtigt, zur Ersparnis von Zeit und Fahrkosten, eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, wie dies innerhalb angemessener Frist dem Zeitplan unseres Kundendienstes entspricht. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung zum vorher vereinbarten Termin aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht möglich, gehen die dadurch zusätzlich anfallenden Fahrt- und Lohnkosten zu Lasten des Bestellers.

Kommen wir mit der Ersatzlieferung oder Nachbesserung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem von ihm eine gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verlaufen ist. Sonstige Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsmäßiger Waren.

9. Liefervorbehalt, Rücktrittsrecht und Haftungsausschluss

Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen sowie bei Eintritt von Umständen, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabzusetzen, werden unsere sämtlichen Forderungen auch im Falle einer Stundung sowie Wechselakzepte sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Unsere Haftung richtet sich auch außerhalb der Gewährleistung ausschließlich nach den vorstehenden Bedingungen. Alle dort nicht zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche aus Verschuldenshaftung gleich welchen Rechtsgrundes sind außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen.

10. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Stolzenberg GmbH.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Erftstadt. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand Erftstadt vereinbart und zwar auch für Klagen aus Wechseln und Akzepten, die an anderen Plätzen zahlbar sind, sowie für Klagen aus dem Eigentumsrecht. Für Verträge mit Ausländern wird die Geltung des deutschen Rechts vereinbart.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.